Kommunale Informationen, die ankommen
Ob Website, Amtsblatt, PDF oder Aushang im Rathaus: Eine Kommune informiert Menschen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Ich entwickle barrierefreie Gemeindewebsites, die diese Vielfalt mitdenken – technisch nach EN 301 549, redaktionell so aufgebaut, dass Ihre Verwaltung sie selbst pflegen kann.
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Kommunale Kommunikation
Eine Kommune informiert auf vielen Wegen
Bekanntmachungen, Amtsblatt, Formulare, Ratsinformationen, Veranstaltungshinweise: Kommunale Kommunikation begleitet den Alltag vor Ort. Manche Menschen lesen diese Informationen am Bildschirm, andere in der gedruckten Ausgabe. Manche nutzen technische Hilfsmittel, andere profitieren von einfacherer Sprache oder einer zusätzlichen Form der Vermittlung.
So werden Informationen genutzt
- Ein PDF wird mit einem Screenreader vorgelesen.
- Ein Formular wird auf 200 % vergrößert.
- Die Navigation wird ausschließlich mit der Tastatur bedient.
- Eine Bekanntmachung wird in einfacherer Sprache verständlich.
- Ein Video wird durch Gebärdensprache ergänzt.
- Das Amtsblatt wird zu Hause in Ruhe gelesen.
Barrierefreie Gemeindewebsite
Die Website als zentraler Ort
Barrierefrei nach Standard
Klare Struktur
Selbst pflegbar
Erklärung zur Barrierefreiheit
Beratung
Unterschiedliche Wege. Unterschiedliche Möglichkeiten
Informationen, die auch digital zugänglich bleiben
Das Amtsblatt ist mehr als eine Veröffentlichung
Komplexe Themen verständlich vermitteln
Informationen können verschiedene Formen haben
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Rechtlicher Rahmen
Was für Kommunen in Baden-Württemberg gilt
Websites öffentlicher Stellen in Baden-Württemberg müssen nach § 10 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei sein. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der BITV 2.0 und der europäischen Norm EN 301 549. Im Alltag bedeutet das vor allem:
- Die Website ist barrierefrei gestaltet und bedienbar.
- Auch veröffentlichte Dokumente wie PDFs gehören dazu.
- Es gibt eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit.
- Die Startseite bietet Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Ablauf